Feuerbestattung
Basispaket
Feuerbestattung
Bestattungsinstitut Hornauer
Die Feuerbestattung ist eine Form der Beisetzung, bei der der Verstorbene verbrannt wird. Eine Feuerbestattung umfasst die Verbrennung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche. Im engeren Sinn kann der Vorgang der Verbrennung gemeint sein, der auch als Kremation, Kremierung oder Einäscherung bezeichnet wird. Die Feuerbestattung ist die Grundvoraussetzung für einige Bestattungsarten, wie zum Beispiel die Seebestattung, die Waldbestattung, oder auch um die Urne für eine gewisse Verabschiedungszeit mit nach Hause zu nehmen.
In Deutschland wird die Einäscherung in Krematorien durchgeführt. Die Überreste werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die gewöhnlich in eine Schmuckurne eingesetzt wird. Die Bestattung der Urne mit der Asche wird als Urnenbeisetzung bezeichnet.
In Deutschland wird die Einäscherung in Krematorien durchgeführt. Die Überreste werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die gewöhnlich in eine Schmuckurne eingesetzt wird. Die Bestattung der Urne mit der Asche wird als Urnenbeisetzung bezeichnet.
Gerne beraten wir Sie zu den vielfältigen Möglichkeiten einer Feuerbestattung. Zu diesen Möglichkeiten zählen unter anderem die vorherige Abschiednahme am geschlossenen, oder offenem Sarg. Auch bei der Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Uns ist es hierbei äußerst wichtig, Sie weitestgehend zu entlasten. Für ein Beratungsgespräch, auch gerne bei Ihnen zu Hause, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Grabarten in der Übersicht
- Wahlgrabstätte: Individuelle Auswahl des Grabes, mehrere Beisetzungen möglich, Nutzungsrecht verlängerbar
- Kolumbarium/Urnenstehle: Individuelle Auswahl, Urnengrab in einem kleinen Gebäude (bzw. Gewölbe), Nutzungsrecht kann meist verlängert werden, Grabschmuck nur in Ausnahmen erlaubt, nach Ablauf der Ruhefrist wird die Asche beigesetzt
- Reihengrabstätte: Auswahl wird vom Friedhof getroffen, nur eine Beisetzung möglich, Nutzungsrecht nicht verlängerbar
- Anonyme Grabstätte: Beisetzungsort nicht bekannt, somit keine freie Auswahl des Grabes, Nutzungsrecht nicht verlängerbar
Basispaket
Feuerbestattung
Umfassende Beratung und Betreuung
Abholung der/des Verstorbenen
Würdevolle Versorgung der/des Verstorbenen
Kremation
Beisetzung
Erledigung aller gängigen Formalitäten
Erforderliche Dokumente
Feuerbestattung
Bestattungsinstitut Hornauer
Die Feuerbestattung ist eine Form der Beisetzung, bei der der Verstorbene verbrannt wird. Eine Feuerbestattung umfasst die Verbrennung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche. Im engeren Sinn kann der Vorgang der Verbrennung gemeint sein, der auch als Kremation, Kremierung oder Einäscherung bezeichnet wird. Die Feuerbestattung ist die Grundvoraussetzung für einige Bestattungsarten, wie zum Beispiel die Seebestattung, die Waldbestattung, oder auch um die Urne für eine gewisse Verabschiedungszeit mit nach Hause zu nehmen.
In Deutschland wird die Einäscherung in Krematorien durchgeführt. Die Überreste werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die gewöhnlich in eine Schmuckurne eingesetzt wird. Die Bestattung der Urne mit der Asche wird als Urnenbeisetzung bezeichnet.
In Deutschland wird die Einäscherung in Krematorien durchgeführt. Die Überreste werden unverwechselbar in eine Aschekapsel überführt, die gewöhnlich in eine Schmuckurne eingesetzt wird. Die Bestattung der Urne mit der Asche wird als Urnenbeisetzung bezeichnet.
Gerne beraten wir Sie zu den vielfältigen Möglichkeiten einer Feuerbestattung. Zu diesen Möglichkeiten zählen unter anderem die vorherige Abschiednahme am geschlossenen, oder offenem Sarg. Auch bei der Gestaltung der Trauerfeier und der Beisetzung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Uns ist es hierbei äußerst wichtig, Sie weitestgehend zu entlasten. Für ein Beratungsgespräch, auch gerne bei Ihnen zu Hause, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Grabarten in der Übersicht
- Wahlgrabstätte: Individuelle Auswahl des Grabes, mehrere Beisetzungen möglich, Nutzungsrecht verlängerbar
- Kolumbarium/Urnenstehle: Individuelle Auswahl, Urnengrab in einem kleinen Gebäude (bzw. Gewölbe), Nutzungsrecht kann meist verlängert werden, Grabschmuck nur in Ausnahmen erlaubt, nach Ablauf der Ruhefrist wird die Asche beigesetzt
- Reihengrabstätte: Auswahl wird vom Friedhof getroffen, nur eine Beisetzung möglich, Nutzungsrecht nicht verlängerbar
- Anonyme Grabstätte: Beisetzungsort nicht bekannt, somit keine freie Auswahl des Grabes, Nutzungsrecht nicht verlängerbar