Trauerfall: Was ist zu tun?
Trauerfall Checkliste
Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wer wird informiert?
- Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht für Erben, gesetzliche Kündigungsfrist – 1 Monat)
- Strom-, Wasser- und/oder Gasversorgung (sofort kündbar)
- Kranken- und Rentenversicherung (sofort kündbar – eventuell Hinterbliebenenrente beantragen)
- Lebens- und Unfallversicherung (sofort kündbar)
- Hausratversicherung (sofort kündbar)
- Privathaftpflichtversicherung (sofort kündbar)
- Kfz-Versicherung (kein Sonderkündigungsrecht, je nach Versicherer vorzeitige Vertragsauflösung)
- Bankkonto (Zugriff nur durch Kontovollmacht, Verfügungsberechtigung, oder Erbnachweis)
- Telefon- und Internetvertrag (sofort kündbar)
- Rundfunkbeitrag (meldepflichtig, sofort kündbar)
- Mitgliedschaften (im Regelfall sofort kündbar)
- Arbeitsverhältnis/-vetrag (gegebenenfalls melden, endet automatisch mit dem Todestag)
Wie beantrage ich Sonderurlaub?
Es gibt für die Planung des Sonderurlaubs kein spezielles Verfahren, da dieser je nach der gängigen Urlaubsplanung im Unternehmen unterschiedlich beantragt werden kann. Auch gibt es Unterschiede in der Dauer des Sonderurlaubs. So spielen Verwandtschaftsgrad, Kulanz des Arbeitsgebers und Länge der Betriebszugehörigkeit eine große Rolle. Die Dauer des Sonderurlaubs ist im Regelfall im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Lediglich bei Beamten, Richtern, oder Arbeitnehmern des öffentlichen Diensts ist eine Dauer von 2 Tagen Sonderurlaub vorgesehen.
Dauer der Betriebszugehörigkeit | Dauer des Sonderurlaubs |
Unter 6 Monaten | 1 bis 3 Tage |
Zwischen 6 Monaten und 1 Jahr | 2 bis 7 Tage |
Länger als 1 Jahr | 3 bis 14 Tage |
Genaue Informationen erhalten Sie in Ihrem Unternehmen bei der Geschäftsführung, oder in der Personalabteilung.